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Antragstellung für das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)


Nachfolgend erhalten Sie die notwendigen Informationen zum Anlegen und Aktivieren eines "besonderen elektronischen Behördenpostfachs" (beBPo) bzw. zur Umwandlung eines bestehenden "Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs" (EGVP) in ein beBPo.

Zunächst ein wichtiger Hinweis: Ein niedersächsisches beBPo basiert auf einem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), welches erst durch das Einbinden eines VHN-Zertifikats (Vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis) zu einem beBPo wird. Die Client Software, welche installiert werden muss, ist das EGVP-Backend der Fa. Governikus KG.

Sofern Sie bereits ein EGVP betreiben, entfallen die nachfolgend beschriebenen Schritte zwei und drei.

Übersicht

A. In maximal vier Schritten zum beBPo
  1. Beantragen eines beBPo
  2. Beschaffung eines Postfachzertifikats
    (entfällt bei der Umwandlung EGVP -> beBPo)
  3. Installation und Konfiguration der Client-Software (EGVP-Backend)
    (entfällt bei der Umwandlung EGVP -> beBPo)
  4. Einbinden des Zertifikats für den "Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis" (VHN)
B. Ablaufdiagramme (stark vereinfacht)

C. Allgemeine Informationen zum beBPo

D. Unterstützung bei offenen Fragen

A. In maximal vier Schritten zum beBPo

Hinweis: Vereinfachte Ablaufdiagramme zum Neuantrag sowie Umwandlung eines EGVP in ein beBPo finden Sie im Abschnitt B.

1. Beantragen eines Postfachs für OSCI-Nachrichten (EGVP/beBPo) auf der Virtuellen Poststelle des Landes Niedersachsen (NDS-VPS) oder Antrag auf Umwandlung eines bestehenden EGVP in ein beBPo

Stellen Sie bitte zunächst einen Online-Antrag. Der Zugang zum Formularserver ist geschützt, die Zugangsdaten (Benutzerkennung/Passwort) sollten Ihnen bereits per E-Mail zugestellt worden sein. Falls Sie noch keine Zugangsdaten erhalten haben, senden Sie bitte eine eMail an Auftragsannahme@it.niedersachsen.de. Den Link zum Online-Formular finden Sie am Ende dieses Abschnitts.

Beachten Sie bitte, dass ein Antragsformular grundsätzlich nur einmalig zu verwenden ist. Im Falle der Ablehnung eines Antrags, muss – auch für das gleiche Postfach – ggf. ein neues Antragsformular verwendet werden.

Bevor Sie den Online-Antrag stellen, lesen Sie bitte die Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars (Link s.u.). Im Vorfeld muss geklärt werden, wer die Rolle des Postfachverantwortlichen übernimmt. Außerdem müssen Sie einige Informationen zum Ausfüllen des Formulars bereithalten (z.B. Nutzer-ID des EGVP bei Umwandlung, Dienststellenummer (NLBV) oder Allgemeiner Gemeindeschlüssel (AGS) soweit vorhanden, Ressort-Zugehörigkeit, Art der Organisation nach beBPo Namenskonvention etc.). Die wichtigsten Informationen zum Ausfüllen sind auf den Vorseiten des Formulars noch einmal zusammengefasst. Außerdem ist jedes Formularfeld mit ausführlichen Erläuterungen versehen.

Das Online-Formular wird Ihnen über den Formularserver des Landes Niedersachsen in den Versionen PDF-Formular und Java-Formular zur Verfügung gestellt. Für das PDF-Formular muss ein formularfähiger PDF-Reader installiert sein (z.B. Acrobat Reader), für das Java-Formular die Software "Cirali-Browser".

Bitte rufen Sie zunächst das jeweilige PDF-Formular auf. Bitte achten Sie darauf, dass das Formular mit einem formularfähigen PDF-Reader geöffnet wurde:

Grundsätzlich gibt es beim Aufrufen des PDF-Formulars keine Schwierigkeiten. Sollten Sie trotzdem Probleme haben, öffnen Sie bitte das Java-Formular. Nutzerinnen und Nutzer des Niedersachsen-Clients (NiC) bestellen sich dazu die Software „FJD Cirali Browser“, für andere Nutzerinnen und Nutzer bieten wir eine Setup-Datei an:

2. Beschaffung eines Postfachzertifikats für das EGVP-Backend

Hinweis: Dieser Schritt entfällt bei der Umwandlung eines bestehenden EGVPs in ein beBPo.

Das Postfachzertifikat muss in das EGVP-Backend eingebunden werden. Es ist notwendig, da das gesamte
Verfahren auf der Verschlüsselung mit Zertifikaten beruht. Aus Gründen der Compliance (Regelkonformität) müssen das Postfach und das Postfachzertifikat leider gesondert beantragt werden, wir bitten um Ihr Verständnis.

Das Postfachzertifikat können Sie über das Portal der DOI-CA (SignaturCard Service) beantragen. Der Zugang zum Portal ist geschützt, die Zugangsdaten (Benutzerkennung/Passwort) sollten Ihnen bereits mitgeteilt worden sein. Falls Sie noch keine Zugangsdaten erhalten haben, senden Sie bitte eine eMail an SignaturCard-Service@it.niedersachsen.de mit dem Betreff "Zugangsdaten DOI-CA-NDS". Wir empfehlen Ihnen, vor dem Ausfüllen des Antrags die Anleitung zu lesen:

3. Installation und Konfiguration der Client-Software zum Senden, Empfangen und Lesen von Nachrichten (EGVP-Backend)

Hinweis: Dieser Schritt entfällt bei der Umwandlung eines bestehenden EGVPs in ein beBPo.

Für alle Informationen und Downloads rund um das EGVP-Backend haben wir Ihnen eine eigene Webseite eingerichtet. Hier finden Sie Hinweise und Anleitungen zur Installation und zum Betrieb des EGVP bzw. beBPo sowie die Software zum Download. Unter anderem wird hier beschrieben, wie das Postfachzertifikat in das EGVP-Backend eingebunden wird (vgl. Schritt 2).

Support für die Installation und Einrichtung des EGVP erhalten Sie von unserem Service Desk (Kontaktdaten s. Abschnitt D).

Grundsätzlich können auch andere OSCI-Clients verwendet werden (wie z.B. der Governikus Communicator). Für diese wird aber kein Support geleistet und die Verwendung deshalb nicht empfohlen.
Noch folgender wichtiger Hinweis: Nach der Installation und Konfiguration müssen Sie die Nutzer-ID aus Ihrer EGVP-Installation auslesen und an das Team VPS von IT.Niedersachsen übermitteln. Erst mit der Nutzer-ID kann Ihr Postfach durch das Team VPS von IT.Niedersachsen auf der Virtuellen Poststelle eingerichtet und die Rolle beBPo im Verzeichnisdienst SAFE freigeschaltet werden.

4. Einbinden des Zertifikats für den "Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis" (VHN)

Wenn das EGVP-Backend durch Ihre Organisation angelegt und das dazu gehörende Postfach auf der Virtuellen Poststelle durch das Team VPS von IT.Niedersachsen fertig eingerichtet sowie auf dem Verzeichnisdienst SAFE freigeschaltet wurde, kann das VHN-Zertifikat von der Bundesnotarkammer bezogen und durch den Anwender in das EGVP-Backend eingebunden werden. Durch die Aktivierung des VHN wird das EGVP zu einem beBPo.
B. Ablaufdiagramme (stark vereinfacht)
Bildrechte: IT.Niedersachsen
Bildrechte: IT.Niedersachsen
C. Allgemeine Informationen zum beBPo finden Sie unter:

Allgemeine Informationen zum beBPo mit diversen Verlinkungen auf andere Informationsquellen haben wir für Sie auf einer eigenen Webseite zusammengestellt: D. Unterstützung bei offenen Fragen:

Falls Sie Fragen haben, die über die o. g. Informationsquellen nicht beantwortet werden können und keine Produkte von Drittanbietern betreffen, wenden Sie sich bitte an die nachfolgend aufgeführten Adressen:

  • zur Installation/Einrichtung des EGVP-Backends einschl. Einbindung des Postfachzertifikats an:
    ServiceDesk IT.Niedersachsen Tel.: 0511/120-3999 E-Mail: ServiceDesk@it.niedersachsen.de
  • zur Leistungsvereinbarung, zu vertraglichen Regelungen, Entgelten etc. an Kundenmanagement@it.niedersachsen.de oder per Telefon an den für Sie zuständigen Kundenverantwortlichen.


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